An alle Eltern und Sorgeberechtigten,
seit dem 01.08.2013 hat in Deutschland jedes Kind ab Vollendung des 1. Lebensjahres einen gesetzlichen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer KinderTageseinrichtung (Kita) oder in einer KinderTagespflegestelle. Das Kind hat den Rechtsanspruch auf Bildung, Erziehung und Betreuung. Bietet die KinderTagespflegeperson die "öffentlich geförderte Dienstleistung" an, kann diese beim örtlichen Träger der Jugendhilfe beantragt werden.
Erklärfilm KinderTagespflege
§ 7 SGB VIII = Kind ist, wer noch nicht 14 Jahre ist.