Bildungsauftrag in der KinderTagespflege

Bund, Länder und die Bundesagentur für Arbeit haben sich auf ein gemeinsames Gütesiegel für Bildungsträger verständigt. KinderTagespflegepersonen werden nach fachlich anerkannten Mindeststandards unterrichtet. Mehr als 350 Bildungsträger kooperieren mit dem Bundesverband für Kindertagespflege e.V. in der Grundqualifizierung  von KinderTagespflegepersonen.

Der gesetzlich vorgegebene Bildungs- und Erziehungsauftrag von KinderTageseinrichtungen und KinderTagespflege wurde von den Bundesländern in Bildungsplänen konkretisiert.
Seit 2004 wurde in jedem Bundesland seitens der zuständigen Ministerien eine Broschüre oder ein Buch mit einem Titel wie Orientierungsplan, Bildungsprogramm, Rahmenplan oder Bildungs- und Erziehungsleitlinien veröffentlicht. In diesen umfassenden Publikationen wird beschrieben, wie die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kita und KinderTagespflege gestaltet und welche Grundsätze dabei berücksichtigt werden sollen.

Die Bildungsleitlinien dienen der pädagogischen Qualität im elementaren Bereich des Bildungswesens. Bildungskonzept der Pflegestellen sowie Bildungsdokumentation sind aneinander gekoppelt. Die Bildungsdokumentation auch Portfolio genannt, kann in individuellen Varianten ausgeführt werden.

In Schleswig-Holstein ist die Zielsetzung der frühkindlichen Bildung im KitaG SH verankert. Das Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen weist unter anderem das Gebot, zur Förderung der kindlichen „Selbstkompetenz“ aus. Das Sozialministerium sowie der Bundesverband für Kindertagespflege bieten hierzu umfangreiches Bildungsmaterial und Informationen an.
Beispiele:

Elternkooperation Erfolgreich starten Grundlagen und Empfehlungen fr die Bildung Erziehung und Betreuung Erfolgreich starten Leitlinien zum Bildungsauftrag in KinderTagessttten
Erfolgreich starten Handreichung fr Krper Gesundheit und Bewegung in KinderTageseinrichtungen

 

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