KinderTagespflegeperson werden

Im bundesweiten Durchschnitt sind 30% der KinderTagespflegepersonen (KTPP) ausgebildete pädagogische Fachkräfte. 2017 waren es in Schleswig-Holstein 31%
(Quelle: Statistikamt Nord).

Es gibt viele Varianten der KinderTagespflege. Sie kann in privaten oder angemieteteten Räumen der selbständigen KTPP oder im Haushalt der Personensorgeberechtigten ausgeführt werden. Sie kann mit/ohne öffentliche Förderung angeboten werden. Das entscheiden sie als Selbständige! Der Förderauftrag von Kindern in KinderTagespflege ist gesetzlich "gleichwertig" zur Förderung von Kindern in KiTas verankert. Mit dieser Dienstleistungsform leiten sich Rechte und Pflichten als beauftragter Dienstleister des öffentlichen Rechts ab.

In der KinderTagespflegeStelle werden hauptsächlich Kinder unter 3 Jahren (U3) betreut.
Bei Kindern über 3 Jahren (Ü3) haben Kita, Hort/Schulbetreuung vorrang, sofern Plätze zur Verfügung stehen oder besonderer Bedarf für das Kind besteht. Mit dem KinderFörderungsGesetz (SGB VIII) wurde festgelegt, dass eine KinderTagespflegeperson, die mehr als 5 Kinder betreut, über eine pädagogische Qualifikation verfügen muss. Landesrecht kann dies einschränken.

Sie arbeiten gerne mit Kindern zusammen, haben eine fachpädagogische oder eine fremdberufliche Vorbildung, haben ein Studium absolviert und/oder waren bereits im frühpädagogischen Bereich tätig? Sie wären bereit, eine Grundqualifizierung zur KinderTagespflegeperson zu absolvieren? Sie sollten sich dazu vorab über die zu beachtenden Vorschriften kundig machen. Diese umfassen nicht nur den Bereich der Qualifikation und die persönliche Eignung, sondern auch wirtschaftliche Fragen. Hier erfahren sie, welche Voraussetzungen sie erfüllen müssen und an wen sie sich wenden müssen, um ausführlich beraten zu werden. 


Die Anforderungen für die frühkindliche Bildung in KinderTagespflege

setzt die Erfüllung von Eignungskriterien voraus, die sich an besonderen Qualitätsvorstellungen orientieren und an die Feststellung, dass das Kindeswohl gewährleitstet ist (SGB VIII §43).
Geeignet sind Personen, die sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen KinderTagespflegepersonen auszeichnen und über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen. In einem beratendem Gespräch erteilt die Fachberatung kostenlos Auskunft über alle Themen rund um die KinderTagespflege. Informationen und Formulare werden von den Fachdiensten zur Vorbereitung auch online angeboten. (Sollte eine Fachberatung Kosten für eine Beratung erheben, bitten wir darum, uns dies mitzuteilen!) Im Detail:

Die Persönlichkeit/ u.a. das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis

SGB VIII §72a Verfahrensregeln: Das "erweiterte" polizeiliche Führungszeugnis muss mit Start und bei Verlängerung der Pflegeerlaubnis (nach 5 Jahren) vorgelegt werden, diese wird bei Antragstellung unmittelbar an die Behörde (dem Jugendamt) entsandt. Die Behörde hat der antragstellenden Person auf Verlangen Einsicht in das Führungszeugnis zu gewähren. Die Person kann verlangen, dass das Führungszeugnis - sofern es Eintragungen enthält - an ein von ihr benanntes Amtsgericht zur Einsichtnahme entsandt wird. Die Behörde hat die antragstellende Person darauf hinzuweisen. Die Entscheidung der Zusammenarbeit gilt als zentraler Qualitätsmaßstab (SGB VIII §79a S. 2). Weiterhin haben alle Ü18 lebenden/gemeldeten Personen im Haushalt der KinderTagespflegeperson ein Zeugnis vorzulegen. TIPP: Eine "schriftliche Aufforderung" durch das Jugendamt für das Führungszeugnis ist bei Antrag im Bürgerbüro mit Ausweis vorzulegen.

Die Sachkompetenz/u.a. die Grundqualifizierung

muss je nach Vorbildung im vollen Umfang oder kann reduziert stattfinden. Der qualifizierte Lehrgang ist mit einer Ausnahmeregelung (SGB VIII §23 Abs3 S2) für Personen mit einer fachpädagogischen Berufsausbildung (Sozialpädagog*in/e, Erzieher*in, SPA) zu reduzieren. Teilnahmepflicht besteht bei den Seminaren: Kinderwohlgefährdung, Steuerrecht, Arbeitsgrundlagen.
Die Handlungsweisen der Träger der Jugendhilfe in Schleswig-Holstein sind unterschiedlich. Insbesondere bei den Grundqualifizierungen und den damit verbundenen Qualifizierungsvereinbarungen sind sie mit Kosten und ableitenden Folgeverpflichtungen konfrontiert. Dazu gehören:
Die Mitwirkung der regionalen Vermittlungs- und Beratungsleistungen, evtl. Jahresgebühren bei Trägervereinen, Auflagen zum kollegialen Fachaustausch/Vernetzungstreffen, Umfang und Kosten von jährlichen Fortbildungspflichten sowie Angebote und Verpflichtungen von Vertretungsmodellen.
Wir empfehlen die Qualifikationsangebote, bei den Anbietern überregional zu prüfen und zu vergleichen.  TIPP: Die Kosten für Ersthelfer/Erste Hilfe werden auf Antrag von der Unfallkasse Nord übernommen. Das Formular stellt die Unfallkasse Nord als download zur Verfügung.

Die Abnahme der Räume

müssen den Anforderungen entsprechen (Innenräume und Außengelände). Dazu gehören nicht nur eine adäquate Ausstattung und Bildungsmaterial für die Betreuungskinder, sondern auch Kindersicherheit und gute hygienische Verhältnisse. Insbesondere für Kleinkinder müssen Schlafgelegenheiten vorgehalten werden. Die Möglichkeit des Spielens und Erlebens in der Natur, in Wald- oder Parkanlagen sollte gegeben sein.
Sollten sie planen, eine Kinderpflegestelle in anderen geeigneten Räumen außerhalb der eigenen Immobilie einzurichten, sollte dies beim Jugendamt deutlich zum Ausdruck gebracht werden, da in diesem Fall die Regelungen kritischer sein können. Die Überprüfung nimmt das Jugendamt oder die Fachberatung zur KinderTagespflege vor Ort vor.
TIPP: Fordern sie ein Abnahmeprotokoll der Räume (evtl. mit Fotos) sowie ein Protokoll zu Unfallverhütungsmerkmalen zum Zeitpunkt der Abnahme incl. Unterschrift ein, es schafft Klarheit für beide Parteien und ersetzt spätere Diskussion, ob Konzept und Räume so "zugelassen" wurden. Sollte dies verweigert werden, machen sie Fotos zum Zeitpunkt der Abnahme und entsenden dies als Protokoll und bedanken sich für die freundliche Abnahme.

Die Erlaubnis zur KinderTagespflege

Sind die Voraussetzungen erfüllt, ist die Erlaubnis zur KinderTagespflege beim Jugendamt/Fachaufsicht KinderTagespflege des Kreises oder der kreisfreien Stadt des Dienstleistungsortes zu beantragen. Die Erlaubnis befugt unter bestimmten Voraussetzungen die Betreuung einer Kleinkindgruppe von "bis zu 5" gleichzeitig anwesenden fremden Kindern. Sie ist nach erfolgreich abgeschlossener Qualifikation auf 5 Jahre zu erteilen. Da es sich bei der Erteilung der Pflegeerlaubnis um einen Verwaltungsakt handelt, ist die "Beteiligung/Übertragung von Aufgaben"an freie Träger (vermittelnder und/oder beratender Trägerverein/externe Fachberatung) in der Mitwirkung beschränkt. Sollten sie mit dem Inhalt des Bescheides/mit den verschriftlichen Auflagen nicht einverstanden sein, können sie gemäß Bescheid Widerspruch einlegen. Je nach Bedarf, muss vor Ablauf der Pflegeerlaubnis eine Verlängerung beantragt werden.  TIPP: Bei Antragstellung setzen sie die erworbene/n Vorbildung/Qualifikationen ein, dies kann für eine Eingruppierung in Entlohnungsstufen von Vorteil sein. Sie werden nach dem von ihnen avisierten pädagogischen Konzept geprüft. Prüfen sie das "Kleingedruckte" in den Antragsformularen der Pflegeerlaubnis oder fragen sie bei der erlaubniserteilenden Behörde nach. Beispiel: Das pauschale Einholen von persönlichen Daten und/oder von weiteren "Institutionen", Angaben zum Lebensgefährten und dessen berufliche Situation, sind rechtsbedenkliche Anforderungen. Hier grenzt sich Vollzeitpflege von Kindertagespflege ab, das nicht bei allen Trägern der örtlichen Jugendhilfe Berücksichtigung findet.

Weitere eigenverantwortlich relevante Themen für die Dienstleistung sind:

Die betriebswirtschaftlichen Aufgaben:
Kalkulation, Akquise und Vertragsvereinbarungen, Abwicklung Entlohnung und Versicherungswesen (persönliche Kranken-, Renten- Unfall/Berufsgenossenschaftliche- und Arbeitslosenversicherung), Investitionen, Bankwesen, Administration der steuerrechtlichen Aufgaben (Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Betriebskostenpauschale oder Einzelbelegnachweise) evtl. Personalmanagement, Einsatz von Freelancer oder Vertretungskräften, Angestellten (Reinigungskraft, Gärtner, pädagogische Fachkraft), Administration von Praktikanten, (Freiwilliges Soziales Jahr nur bei freien Trägern der JH möglich) ...

Die Administration rechtlicher Verpflichtungen:
Landes-, Regional-,  Vertrags-, Unfallversicherungs-, Sozialversicherungs-, Steuer-, Haftungs- und Kinderrecht, Datenschutzregelungen ...

Der Einsatz pädagogischer Rahmenbedingungen für gute Qualität in KinderTagespfege:
Elternkooperation, Arbeit mit dem Kind gemäß Konzept, Bildungsleitfaden, Bildungsdokumentation, Sicherheit des Kindes, Ernährungspraxis Kleinkinder, Jahresplanung, Absprachen Kranken-/Urlaubsvertretung mit Vertretungskolleg*innen, Ausflüge, saisonale Veranstaltungen und Übergang in Kita organisieren...

Elementare administrative Aufgaben:
Reinigung der Räume/Spielgeräte, Hygienepraxis und Pflege, Reparatur und Instandhaltung
Notfallmanagement (Erste Hilfe vorrätig halten, Schutz vor Gefährdungen),
Disposition von frischen Lebensmitteln oder mit Lieferanten, Bildungs-, Portfolio- und Bastelmaterial sowie Bürobedarf und Werbemittel
Outdoor: Gartenarbeit (Beete, Obstbaumbestand, Rasen mähen...), Wege- und Parkplatzsicherung (Beleuchtung, Glatteis...), Wartung und Pflege Fuhrpark, Geländesicherung, Vorbereitung für Bildungs-/Bewegungsprojekte (Hindernisparcour, Spielburg, saisonale Angebote, etc.) ...

Qualitätssicherung durch Weiterbildung:
Vernetzungstreffen im Sozialraum, Fortbildungspflichten, Supervision, weitere Fortbildungen
Messebesuche für Bildung, Ausstellungen, organisierte Veranstaltungen (überregionale Verentzungstreffen, Verbandstreffen, Tag der offenen Tür) ...


Das Handbuch KinderTagespflege ist ein Wegweiser und erteilt ausführliche Informationen. Weitere Informationen zur Kindertagespflege in Schleswig-Holstein bietet auch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren.
Kontakten sie die kostenlosen Fachberatungsstellen der Jugendämter des von ihnen avisierten Betreuungsortes um regionale Informationen zu bekommen oder setzen sie sich mit uns in Verbindung: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

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