Eckpunkte guter Qualität in KinderTagespflege

Der "Bildungsort KinderTagespflege" endet nicht mit der "Grundqualifikation". Diese Einstiegs-Qualifikation dient dem Rahmen des Verfahrens zur Erlaubniserteilung.
Weitere Qualitätsschlüssel sind:
ein durchdachtes pädagogisches Konzept für die Zusammenarbeit mit dem Kind
die Verknüpfung von Bildung im Spiel sowie emotionale Nähe zum Kind
die Erziehungspartnerschaft mit den Eltern
die Sicherheit und der Schutz des Kindes
Gesundheit, Hygiene und gute Ernährung in KinderTagespflege
die Qualitätsziele z.B. in Form der Dokumentation
die Wahrung von Kinderrechten, sind nachfolgend in SGB VIII §79a verankert.

Der Gesetzgeber hat zum Schutz der Kinder und zur Qualitätsentwicklung Verpflichtungen normiert

Dazu gehören:

Die Sicherung der Rechte der Kinder gemäß UN-Kinderrechtskonvention
Erste Hilfe in Bildungs- u. Betreuungseinrichtungen/Erste Hilfe am Kind
     (DGuV, ArbeitsSchG)
Schutzauftrag zur Kindeswohlgefährdung (SGB VIII 8a)
Hygiene- und Infektionsschutz

In Schleswig-Holstein sind in der Landesverordnung über Mindestanforderungen für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen und für die Leistungen der Kindertagespflege (KitaVO) geregelt.

Die persönliche Kompetenzerweiterung der KinderTagespflegeperson

Alle KinderTagespflegepersonen bilden sich "verpflichtend regelmäßig" fort. Zur Spezialisierung können sie sich ergänzend "eigeninitiativ und kompetenzorientiert" weiterbilden. Je nach Vorbildung sind umfangreiche Marktangebote zu finden.

Wer nicht dauerhaft als KinderTagespflegeperson tätig sein und gerne in die KiTa wechseln möchte, hat die Möglichkeit sich beruflich weiter zu bilden und kann den Quereinstieg in die KiTa nutzen.

TIPP: Fördermöglichkeiten in Schleswig-Holstein

 

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