Regionale Zusammenschlüsse der KinderTagespflege

2020 Kita-Reform-Gesetz §49: Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist zur fachlichen Beratung, Begleitung und weiteren Qualifizierung der KTPPen verpflichtet (§24 Abs 1 SGB VIII, §5 Abs 6 Nr 2 Buchstabe b). Folglich gibt ihm §49 auf, für ausreichende Beratungs- und Fortbildungsangebote für KTPPen Sorge zu tragen. Hierzu "kann" der örtliche Träger auch Angebote freier Träger fördern. Zudem wiederholt §49 die Pflicht zur Beratung, Unterstützung und Förderung von Zusammenschlüssen von KinderTagespflegepersonen. Mit Zusammenschlüssen sind Verbände bzw. Netzwerke von Tagespflegepersonen auf Ebene des örtlichen Trägers wie auf lokaler Ebene gemeint. (Quelle: Drucksache-19-01699)

Wir möchten an dieser Stelle auf die regionalen Verbände (Zusammenschlüsse) hinweisen. Der Landesverband Kindertagespflege Schleswig-Holstein e.V. ist bemüht, dass sich die Kolleginnen und Kollegen bündeln und auf kommunaler Ebene erfahrene Ansprechpartner als Sprachrohr zur Verfügung stehen. Nur mit gemeinsamen Engagement und guter Vernetzung kann fruchtbarer Boden entstehen. In Schleswig-Holstein sind über 1.800 KinderTagespflegepersonen für die örtlichen Träger der Jugendhilfe und Eltern im Einsatz.

Regionen

 

  Regionalgruppen und Vereine


Dithmarschen 




 


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Herzogtum Lauenburg
(Mitglied)

 

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Kiel
(Mitglied)

 


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Kontakt: ninettestange(at)yahoo.de


Lübeck

(Mitglied)

 



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Neumünster

(Mitglied)


 

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Norderstedt





 



Kontakt: Landesverband(at)kindertagespflege-sh.de




 







 


 

Pinneberg
(Mitglied)

 


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Plön
(Mitglied)

  

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Rendsburg-Eckernförde
(Mitglied)

 

 


Logo Rendsburg Eckernfrde



 





Segeberg




 



Kontakt: Landesverband(at)kindertagespflege-sh.de
Steinburg
(Mitglied)

 


Kindertagespflege Kreis Steinburg e.V.

Kontakt: Kindertagespflege-Kreis-Steinburg(at)gmx.de

 

Stormarn





Interessengemeinschaft sucht Mitwirkende
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Insgesamt sind über 1.800



KinderTagespflegepersonen für
Schleswig-Holstein tätig

 

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