Schleswig-Holstein

Gemäß KiTaG §56 wurde der Landesverband für KindertagespflegeSchleswig-Holstein e.V. als Mitglied des Fachgremiums anerkannt.

Dem Fachgremium gehören Vertreterinnen und Vertreter des Ministeriums, der kommunalen Landesverbände, der Landeselternvertretung und von Verbänden von Einrichtungsträgern und Kindertagespflegepersonen, die einen wesentlichen Teil der Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegepersonen in Schleswig-Holstein repräsentieren, an. Das zuständige Ministerium hat ein Fachgremium einzurichten, das jährlich Vorschläge für die Anpassung der Fördervoraussetzungen und gesetzlich festgelegten Werte erarbeitet und jährlich bis zum 31. März vorlegt.


 

Wie steht das Land Schleswig-Holstein zur KinderTagespflege?
Regelungen zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern

Was wurde zwischen Bund und Land vereinbart? Gute KiTa-Vertrag Schleswig-Holstein
Was wurde zwischen Land und Kommunen vereinbart?  "Allgemeine Informationen"

Die Landesregierung hat in ihrem Bericht zur „Neuordnung der Kitagesetzgebung“ vom 17.04.2018 folgendes ausgeführt: "...[Es ist] das erklärte Ziel der Landesregierung Schleswig-Holstein zu einem familienfreundlichen Land zu machen, in dem Eltern Familie und Beruf in dem von ihnen gewünschten Maße vereinbaren und Kinder ihre Bildungs- und Lebenschancen durch frühkindliche Bildungsangebote erhöhen können. In diesem Zusammenhang sind der Ausbau und die Weiterentwicklung der KINDERTAGESBETREUUNG ein gesellschaftspolitisches Thema mit höchster Priorität.

Links zu gesetzlichen Regelwerken

(Allgemeine Landesvorschriften und Landesrechtsprechung von A - Z)

Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes - JuFöG
Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen - KitaG
Landesverordnung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen - KJVO
KiTa-DatenBankVerordnung - KiTaDBVO
Kinder- und Jugendhilfe-Schiedsstellenverordnung - KJHSVO
VerwaltungsGesetzOrdnung - VWGO (für Anordnungen/Satzungen/Verwaltungsakt...)
Finanzausgleichsgesetz - FAG
Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder - KitaFinHG
Regelungen für das Haushaltswesen
LandesVO über die Anerkennung von Trägern und Einrichtungen der Weiterbildung - TrAVO

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung

Informationen zur KinderTagespflege

Der Landtag

Der Landtag Schleswig-Holstein
Die Bürgerbeauftragten Beratung und Unterstützung in sozialen Angelegenheiten und Schiedstelle
Die Beschwerdestelle für Kinder- und Jugendliche

Der Städteverband Schleswig-Holstein

Der Verband zu Soziales, Familie und Jugend, Bildung

Der Schleswig-Holsteinische-Landkreistag

Der Schleswig-Holsteinische Landkreistag vertritt die Interessen seiner Mitglieder, d.h. der Landkreise, in zahlreichen Vertretungen und Drittorganisationen. Vordergründig vertritt er die Interessen der Landkreise aber gegenüber der Landesregierung und dem Land Schleswig-Holstein.

Der Städte- und Gemeindetag

Der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag ist Interessenvertreter, Repräsentant und Gemeinschaft aller schleswig-holsteinischen Gemeinden und Ämter, der Städte Glückstadt, Kellinghusen, Krempe und Tornesch sowie vieler Zweckverbände.

Der Landesrechnungshof

Der Landesrechnungshof prüft und berät das Land und die Kommunen

 

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