Landesverband Kindertagespflege Schleswig-Holstein e.V.

WIR GEBEN HALT

1. Landesweiter Fachtag in Kiel: Kindertagespflege im Fokus

Am 14. September 2024 veranstalten wir einen Fachtag, der die Zukunft der Kindertagespflege in Schleswig-Holstein beleuchtet. Unter dem Motto „KiTaG SH – Alles klar? Kindertagespflege im Wandel!“ werden Kindertagespflegepersonen, PolitikerInnen und örtliche Träger zusammenkommen, um über wichtige Entwicklungen und Herausforderungen zu diskutieren. Sei dabei und erfahre mehr über die aktuellen Themen und Veränderungen in der Kindertagespflege.

Hier geht es zum Programm

„Gebt den Kindern Liebe, mehr Liebe und noch mehr Liebe, dann stellen sich die guten Manieren ganz von selbst ein.“

Astrid Lindgren
Iss was Gscheit’s!

Vorteile der Kindertagespflege

Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Bildungs- und Betreuungsform. Sie steht der Betreuung von Kindern unter drei Jahren (U3) in Kindertageseinrichtungen gleich. Seit 2013 haben Eltern ein Wahlrecht zwischen Kindertagespflege und Krippe. Für Kinder über drei Jahren (Ü3) hat die Kita Vorrang, sofern Plätze verfügbar sind.

In der aktuellen Rechtsprechung werden Kita und Kindertagespflege einheitlich als Kindertagesbetreuung bezeichnet.

In einer Kindertagespflegestelle werden bis zu fünf Kinder gleichzeitig betreut. Auch im Zusammenschluss von Kindertagespflegepersonen bleibt diese Zahl pro Person bestehen.

Die Kindertagespflege ist flexibel und bietet viele Vorteile:

  • Vorvertragliche Absicherung: Eltern können frühzeitig einen Betreuungsplatz sichern.
  • Flexible Betreuungszeiten: Diese ermöglichen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
  • Familiennahe Betreuung: Eine verlässliche und dauerhafte Bezugsperson betreut das Kind in einem häuslichen Umfeld.
  • Kleine Gruppen mit maximal fünf Kindern: Die Kinder haben eine starke Bindung zur Betreuungsperson und es ist nicht so laut.
  • Individuelle pädagogische Konzepte: Die Betreuung erfolgt nach individuell vereinbarten Rahmenbedingungen und Konzepten.
  • Direkte Kommunikation: Kurze Entscheidungswege und enge Erziehungspartnerschaft mit Eltern und Kind.
  • Geschwisterbetreuung: Geschwister können gemeinsam betreut werden.
  • Öffentliche Förderung: Der Bund fördert die Betreuung von 0 bis 14 Jahren.
  • Versicherungsschutz: Das Kind ist gesetzlich durch die Unfallkasse Nord versichert.

Die Kindertagespflege bietet somit eine flexible und familiennahe Alternative zur institutionellen Betreuung in der Kita.


Seit dem 01.08.2013 hat jedes Kind (§ 7 SGB VIII = Kind ist, wer noch nicht 14 Jahre ist.) in Deutschland ab dem ersten Geburtstag das Recht auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung (Kita) oder in einer Kindertagespflegestelle.