Örtliche Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe

Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind durch das Sozialgesetzbuch (SGB) VIII geregelt und werden durch Landesrecht bestimmt (§ 69 Abs. 1 SGB VIII). In der Regel sind dies die kreisfreien Städte und Kreise, in Ausnahmen auch kreisangehörige Städte. Für die Wahrnehmung der Aufgaben gemäß SGB VIII muss jeder örtliche Träger ein Jugendamt einrichten (§ 69 Abs. 3 SGB VIII). Die konkrete Struktur des Jugendamtes liegt in der Organisationshoheit der jeweiligen Kommune.

Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe tragen die Gesamtverantwortung für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben. Diese umfassen insbesondere:

  • Die ausreichende Ausstattung der Jugendämter,
  • Die rechtzeitige und ausreichende Bereitstellung der erforderlichen und geeigneten Angebote für die Bürgerinnen und Bürger,
  • Die Pluralität des Leistungsangebots der Kinder- und Jugendhilfe,
  • Die Entwicklung von Maßstäben für die Qualitätsentwicklung aller Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe.

Zu den öffentlichen Trägern der Jugendhilfe gehören der Bund, die Landkreise und kreisangehörigen Gemeinden mit eigenem Jugendamt, kreisfreie Städte sowie überörtliche Träger wie Landesjugendämter, Landeswohlfahrtsverbände und Landschaftsverbände.

Träger der freien Jugendhilfe

Neben den öffentlichen Trägern gibt es auch die freien Träger der Jugendhilfe. Diese umfassen im Wesentlichen die Jugend- und Wohlfahrtsverbände, die Kirchen, Fachorganisationen und deren Zusammenschlüsse. Anerkannte freie Träger der Jugendhilfe sind beispielsweise die Katholische Kirche (Caritas), die Evangelische Kirche (Diakonie), der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband, die Arbeiterwohlfahrt und das Deutsche Rote Kreuz.

Freie Träger der Jugendhilfe sind häufig:

  • Vereine und Trägervereine,
  • Jugendverbände,
  • Selbsthilfegruppen, wie z.B. Elterninitiativen,
  • Juristische Personen (e.V., GmbH, GbR), oder
  • Personenvereinigungen, wie z.B. nicht eingetragene Vereine.

Diese freien Träger ergänzen das Angebot der öffentlichen Jugendhilfe durch spezielle und oft innovative Ansätze und Projekte, die auf die Bedürfnisse der Jugend und der Familien zugeschnitten sind. Sie arbeiten oft in enger Kooperation mit den öffentlichen Trägern und tragen maßgeblich zur Vielfalt und Qualität der Jugendhilfe in Deutschland bei.

Kindertagespflege

Ein spezieller Bereich der Jugendhilfe ist die Kindertagespflege. Diese stellt eine wichtige Ergänzung zu den institutionellen Betreuungsangeboten wie Kindergärten und Krippen dar. In der Kindertagespflege betreuen Tagesmütter und Tagesväter Kinder in einem familiären Umfeld. Die örtlichen Träger der Jugendhilfe, insbesondere die Jugendämter, sind dafür verantwortlich, dass die Kindertagespflege qualitativ hochwertig und bedarfsgerecht ausgestaltet ist.

Die Jugendämter übernehmen dabei Aufgaben wie:

  • Die Beratung und Unterstützung von Eltern und Kindertagespflegepersonen,
  • Die Vermittlung von Betreuungsplätzen,
  • Die Sicherstellung der Qualifizierung und Fortbildung der Kindertagespflegepersonen,
  • Die Überwachung der Betreuungsqualität.

Die Kindertagespflege ermöglicht eine flexible und individuelle Betreuung, die sich an den Bedürfnissen der Familien orientiert und somit einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf leistet.

Weitere Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen und der Struktur der Jugendhilfe können auf der Webseite der Gesetze im Internet nachgelesen werden.

Übersicht der örtlichen Träger der Jugendhilfe in Schleswig-Holstein

RegionZuständige Stelle für Informationen zur Kindertagespflege auf Kreisebene
Kreis DithmarschenKreis Dithmarschen – Fachdienst 121 – Wirtschaftliche Jugendhilfe
www.dithmarschen.de
Flensburg (kreisfreie Stadt)Fachberatung Kindertagespflege
Kreis Herzogtum LauenburgFachgebiet Kindertagespflege
Kiel (kreisfreie Stadt)Landeshauptstadt Kiel
Fachdienst Kindertagespflege
Lübeck (kreisfreie Stadt)Verbund Kindertagespflege
Neumünster (kreisfreie Stadt)Fachberatung Kindertagespflege
Norderstedt (große kreisangehörige Stadt im Kreis Segeberg)Fachberatung Kindertagespflege
Kreis NordfrieslandJugendamt , Fachbereich Jugend, Familie und Bildung
Kreis OstholsteinJugendamt Ostholstein
Kreis PinnebergFachdienst Kindertagesbetreuung
Kreis PlönFachberatung Kindertagespflege
Kreis Rendsburg-EckernfördeFachberatung Kindertagesbetreuung
Kreis Schleswig-FlensburgFachberatung Kindertagespflege
Kreis SegebergFamilie, Soziales, Bildung (Fachberatung)
Kreis SteinburgFachberatung Kindertagespflege
Kreis StormarnFachdienst Kindertagesbetreuung