Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe 

Für manchen Leser verwirrend, die Trägerlandschaft zu differenzieren, daher möchten wir das an dieser Stelle klären zur Verfügung stellen:

Öffentliche Träger der Jugendhilfe sind:

Bund, Landkreise und kreisangehörige Gemeinden mit eigenem JA, kreisfreie Städte,
sowie die überörtlichen Träger z.B. LJA (SozMin), Landeswohlfahrtsverbände, Landesämter, Landschaftsverbände

"Anerkannte" freie Träger der freien Jugendhilfe sind:
Katholische Kirche (Caritas), evangelische Kirche (Diakonie), Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Arbeiterwohlfahrt, Deutsches Rotes Kreuz

Freie Träger der Jugendhilfe sind:
Vereine (Trägervereine), Jugendverbände, Selbsthilfegruppen (Eltern..), juristische Personen (e.V., GmbH, GBR), Personenvereinigungen (z.B. nicht eingetragene Vereine)

Schnellzugriff für Informationen zu den Regelungen der Kindertagespflege

Dithmarschen Kreis
Flensburg Stadt
Herzogtum-Lauenburg Kreis
Kiel Landeshauptstadt
Lübeck Hansestadt
Neumünster Stadt
Norderstedt Stadt
Nordfriesland Kreis
Ostholstein Kreis
Pinneberg Kreis
Plön Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Schleswig-Flensburg Kreis
Segeberg Kreis
Kreis Steinburg
Stormarn Kreis

Schnellzugriff zu amtlichen Bekanntmachungen der Jugendämter zur Corona-Pandemie:

Kr Dithmarschen, St Flensburg, Kr Herzogtum-Lau, Kiel, Lübeck, Neumünster, Norderstedt, Kr Nordfriesland, Kr Ostholstein, Kr Pinneberg, Kr PlönKr Rendsburg-Eckernförde, Kr Schleswig-Flensburg, Kr Segeberg, Kr Steinburg, Kr Stormarn

 

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