Das Land Schleswig-Holstein hat in der KitaReform die Zulassung von Zusammenschlüssen verankert. Künftig dürfen 2 Kindertagespflegepersonen in einer KindertagespflegeStätte/Immobilie (in getrennten pädagogischen Räumen pro Gruppe a 5 Kinder) ihren Bildungsauftrag umsetzen. Neben der Verpflichtung der Raumabnahme (Pflegeerlaubniserteilung) durch die örtlichen Träger der Jugendhilfe, kann eine gute und reibungslose Zusammenarbeit in angemieteten oder eigenen Räumen nur gelingen, wenn weitere notwendige Rechtslagen vorweg geklärt sind.

Sie

  • Beabsichtigen mit einer Kollegin/einem Kollegen zu kooperieren
  • möchten gemeinsam Räume anmieten und es muss ein Mietvertrag unterzeichnet werden
  • möchten wissen, wer Gesamtschuldner/Einzelschuldner ist
  • haben Nebenkosten/Gebühren die gemeinsam abzurechnen sind
  • möchten wissen, wie Kosten anzusetzen sind (pro Kind/nach Leistungszeitraum/anteilig Gruppe…)
  • möchten bei möglicher „einseitiger Kündigung“ nicht unvorbereitet sein (Nachzahlungen Nebenkosten…)
  • möchten sich absichern, falls der Verlust der Pflegeerlaubnis oder Schwangerschaft… im Raum steht.

Zielgruppe: Kindertagespflegepersonen
Referent: RA Eckehard Köhn, Kiel
Zeitraum: 10.00 bis 12.00 Uhr
Ort: 23569 Lübeck, Silberstr. 1-3, „Nachbarschaftstreff“
TN-Gebühr: für Mitglieder 25€, Nichtmitglieder 50€

Informationen und Anmeldung: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

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